AKTUELL: Neue Eigenheimförderung – Baukindergeld soll rückwirkend ab 1. Januar 2018 gelten

Baukindergeld

Die Bundesregierung plant ein Baukindergeld als staatliche Förderung beim Hausbau und Hauskauf. Das Baukindergeld soll die Idee der einstigen Eigenheimzulage wieder aufgreifen und dafür sorgen, dass sich junge Familien durch die staatliche Förderung ein Eigenheim leisten können.

Es soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gelten. Das entsprechende Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

Die Eckdaten:

• Das Baukindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 gezahlt.
• Das Baukindergeld bekommen Familien mit mittleren Einkommen, die das erste Mal bauen oder ein Haus kaufen.
• 1.200 € Baukindergeld pro Kind und Jahr für einen Zeitraum von 10 Jahren – Das macht also insgesamt 12.000 EUR pro Kind.
• Die Einkommensgrenze liegt bei 75.000 € des zu versteuernden Jahreseinkommens plus 15.000 € Freibetrag pro Kind.
• Maßgebend ist das Familieneinkommen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Hauskauf oder -bau.
• Die Beantragung des Baukindergeldes wird über die KfW-Förderung abgewickelt. Aktuell ist jedoch noch keine Antragstellung möglich.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Baufinanzierungsberater gerne zur Verfügung.