Denkmalschutz – Das sind die Vorteile von denkmalgeschützten Immobilien

Im Zuge der Pandemie zieht es immer mehr Menschen aufs Land. Alte Bauernhöfe, Mühlen und Villen mit langer Geschichte warten dort auf neues Leben. Nicht wenige dieser altehrwürdigen Bauten stehen unter Denkmalschutz. Neben dem besonderen Charme bieten sie einige finanzielle Vorteile – wir zeigen, worauf es ankommt.

Was bedeutet Denkmalschutz genau?

Denkmalgeschützte Bauten bestimmen sich durch ihr Baujahr, ihre Architekturform und ihre geschichtliche Bedeutung. Die spezifischen Kriterien, die ein Gebäude zum Schutz ausschreiben, definiert das jeweilige Amt für Denkmalschutz – denn der Denkmalschutz fällt in Deutschland

unter die Ländergesetzgebung. Darüber hinaus muss ein öffentliches Interesse an der kulturhistorischen Relevanz des Objektes und somit an dessen Wahrung bestehen.

Mit dem Eintrag einer Immobilie in die Denkmalschutzliste treten einige Einschränkungen auf den Plan: Für etwaige Baumaßnahmen zur allgemeinen Instandhaltung sind von den Eigentümern beispielsweise die entsprechenden behördliche Genehmigungen einzuholen. Auf der anderen Seite erwarten Sie jedoch gleich mehrere finanzielle Vorteile.

Steuerliche Vorzüge bei Denkmalschutz

Um Anreize für die kostenintensiven Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen zu schaffen, die mit der Wahrung und Pflege einer Denkmalimmobilie einhergehen, gewährt der Staat steuerliche Vorzüge. Bei der Abschreibung dieser Kosten wird zwischen Selbstnutzung und Vermietung differenziert.

Nutzen Sie die Immobilie selbst, so können über einen Zeitraum von zwölf Jahren bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Noch spürbarer wird der steuerliche Vorzug bei einer Vermietung der Immobilie: Hier machen Sie sogar bis zu 100 Prozent des Sanierungskostenanteiles geltend. Dieser Anteil macht zumeist etwa 50 bis 90 Prozent des Kaufpreises aus. So können Sie als Eigentümer im Falle einer guten Steuerprogression bis zu 35 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durch Steuererstattungen zurückerhalten. 



Freibeträge im Erbfall

Der deutsche Staat erkennt die Mühen an, die Sie in die aufwändige Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie investieren. So beträgt der Steuerfreibetrag im Erbfall 500.000 Euro für die Ehepartnerin/den Ehepartner; pro Kind gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Sie können Ihre denkmalgeschützte Immobilie also ohne Sorgenfalten an Ihre nächsten Angehörigen vererben. 



Inflationssicherheit

Die Zahl historischer Gebäude ist begrenzt: Rund eine Million denkmalgeschützter Immobilien existieren aktuell in Deutschland. Das macht sie zu Unikaten, die übrigens nicht nur auf dem Land zu finden sind: Im Stadtkern gelegen, bewähren sich Denkmalimmobilien dank ihrer hervorragenden Mietrenditen als solide Kapitalanlagen. Eine Wertsteigerung ist hier sehr plausibel.

Förderung für kulturelles Erbe

Ein denkmalgeschütztes Haus ist nicht nur ein ganz besonders schönes Zuhause: Mit dem Kauf einer Denkmalimmobilie tragen Sie zum Erhalt kulturellen Erbes für nachfolgende Generationen bei. Das weiß auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu würdigen, und gewährt Ihnen für die nötigen Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen zinsgünstige Kredite oder Investitionszuschüsse. Wir beraten wir Sie dazu gerne individuell!