Energieausweis – Das sollten Sie wissen

Wir leben in Zeiten eines umfassenden Wandels: Der Klimawandel, die steigenden Rohstoffpreise, die Unsicherheiten in den bewährten Lieferketten beschäftigen unsere Gemüter – und verändern unsere Sicht auf die Zukunft. Viele innovative Formen effizienter Energienutzung gelangen aktuell zur Marktreife, gehen in die Massenproduktion über und erobern sich ihren Platz in unserem Alltag. Wenn Sie also eine Immobilie ins Auge fassen – ob als MieterIn, VermieterIn oder VerkäuferIn – ist ein Dokument von zentraler Bedeutung für Sie: der Energieausweis.

Der Energieausweis: Was Sie darüber wissen sollten

Der Energieausweis kommt einer energetischen Visitenkarte einer Immobilie gleich: Anhand einer gut nachvollziehbaren Skala gibt der Ausweis Auskunft darüber, wie effizient die Energie in einer gegebenen Immobilie genutzt wird. Wer als ImmobilienbesitzerIn oder BauherrIn eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss laut deutscher Gesetzgebung einen solchen Ausweis beantragen. Interessierte MieterInnen oder KäuferInnen haben ein Anrecht darauf, die Informationen zum Energiestandard ungefragt zu erhalten.

Ein Energieausweis, zwei Dokumente

Der bedarfsorientierte Energieausweis erfasst nicht nur die Heizklasse und die Wärmedämmung der Immobilie – er verzeichnet auch den Gesamtenergieverbrauch der HausbewohnerInnen über die vergangenen drei Jahre. Der verbrauchsorientierte Energieausweis führt hingegen nur diesen Verbrauch als Referenzwert an. Damit ist der bedarfsorientierte Energieausweis belastbarer – und unter dem Strich ein objektiveres Maß zur Beurteilung einer Immobilie.

Wer stellt einen Energieausweis aus?

Für den Erhalt eines bedarfsorientierten Energieausweises können HeizungsbauerInnen und IngenieurInnen  eine erste Adresse sein. Diese können meist eine Zusatzausbildung zur Energieberaterin oder zum Energieberater vorweisen und sind somit zum Ausstellen eines solchen Dokumentes qualifiziert. Benötigen Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis, so ist Ihr Energieversorger die richtige Anlaufstelle.

Übrigens: Beide Ausweise besitzen eine Gültigkeit von zehn Jahren – solange zwischenzeitlich keine wesentlichen Veränderungen wie energetische Sanierungen am Objekt durchgeführt worden sind.

Der Energieausweis im Detail

Um eine gute Übersichtlichkeit zu gewährleisten, ist der Energieausweis wie eine Ampel konzipiert: Der ineffiziente Bereich beginnt bei einem Verbrauch von 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr – und wird mit Rot gekennzeichnet. Eine gelbe Einfärbung signalisiert, dass einige Verbesserungen notwendig und angemessen wären. Grün steht für eine sehr gute Energiebilanz.

Die drei Farben führen durch eine weitere Aufgliederung der Energieeffizienz, die von A+ (Grün) bis  H (Rot) reicht. Darüber hinaus werden Ausstellungsdatum, der genutzte Energieträger sowie das Baujahr der Immobilie verzeichnet.

Tipp: Achten Sie unbedingt auf das Ausstellungsdatum des Energieausweises! Da ältere Ausweise noch unter einer früheren Energiesparverordnung ausgestellt wurden, können diese eine unverhältnismäßig positive Energiebilanz auf dem Papier ausweisen. Schauen Sie hier genau hin.

Sie wollen sich nicht mit einer Energiebilanz im roten Bereich abfinden? Für alle Fragen zur Finanzierung und Förderung einer energetischen Sanierung sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten und begleiten Sie gerne!