Wer selber bauen möchte, muss einige Fragen klären. Eine davon: Wer ist EigentümerIn des Flurstückes, auf dem das Eigenheim entstehen soll? Dabei kann das Erbbaurecht eine entscheidende Rolle spielen. Was es damit genau auf sich hat, erfahren Sie hier.
Das Erbbaurecht – eine kurze Einführung
Unter dem Erbbaurecht versteht man das Recht, eine Immobilie auf einem Flurstück zu bauen oder zu kaufen, ohne dafür als EigentümerIn im Grundbuch eingetragen zu sein. In Deutschland werden die entsprechenden Verhältnisse gesetzlich im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt.
Wie funktioniert es in der Praxis?
Möchten Sie ein Flurstück nutzen, ohne EigentümerIn zu werden, so wird Ihnen von den sogenannten Erbbaurechtgebern ein Nutzungsrecht übertragen. Sie können das Flurstück dann als ErbbaurechtnehmerIn bebauen oder eine darauf existierende Immobilie kaufen. Während Ihnen das Grundstück lediglich gegen die Zahlung einer Pacht zur Nutzung übertragen wird, geht die erworbene Immobilie tatsächlich in Ihren Besitz über. Die jährliche Erbpacht für das Grundstück (heute oftmals Erbbauzins genannt) ist vergleichbar mit einer Mietzahlung und liegt üblicherweise bei drei bis fünf Prozent des entsprechenden Bodenwertes.
Damit die Übereinkunft rechtlich bindend wird, schließen ErbbaurechtgeberIn und ErbbaurechtnehmerIn einen Erbbaurechtsvertrag ab, der notariell beurkundet werden muss. Die Laufzeit des Vertrages kann frei verhandelt werden: Sie reicht üblicherweise von 50 bis hin zu 99 Jahren. Die entsprechende Eintragung erfolgt sowohl im Grundbuch als auch in einem gesonderten Erbbaugrundbuch.
Ein eigenes Heim mit Erbbaurecht – lohnt sich das?
Das Erbbaurecht kann in einigen Fällen durchaus praktikabel sein: So ermöglicht es Ihnen beispielsweise einen Hausbau auch bei geringem Eigenkapital – schließlich müssen Sie nur die Immobilie, nicht aber das Grundstück finanzieren. So können Wohnträume auch bei schmaleren Ersparnissen wahr werden. Das Erbbaurecht kann Ihnen außerdem die Möglichkeit eröffnen, an einem bestimmten Ort zu bauen oder zu kaufen, an dem es wegen des umkämpften Immobilienmarktes keine veritablen Kaufalternativen mehr gibt.
Dennoch lohnt sich in puncto Erbbaurecht immer ein gründlicher Kostenvergleich: Aufgrund der langen Vertragslaufzeit von mindestens 50 Jahren zahlen Sie unter Umständen insgesamt mehr Erbbauzinsen, als das Grundstück überhaupt an Bodenwert besitzt. Dazu summieren sich noch die Raten Ihres Immobilienkredits. Ein ehrlicher Kassensturz sowie Klarheit über die eigene Einkommenssituation und die finanziellen Rücklagen sowie eine gewisse Planungssicherheit beim Lebensentwurf sollten der Entscheidungsfindung daher unbedingt vorausgehen.
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