Sie möchten sich nun Ihren Traum vom Eigenheim erfüllen? Ihre Traumimmobilie haben Sie auch schon gefunden? Dann muss eigentlich nur noch der Kaufvertrag unterschrieben werden. Bevor Sie diesen allerdings unterschreiben, sollten Sie sich mit den Inhalten eines Immobilienkaufvertrages vertraut machen. Sie sollten sich die Fragen zum Immobilienkaufvertrag notieren und diese im Gespräch mit dem Notar stellen, um die Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
Diese Inhalte sollten im Immobilienkaufvertrag enthalten sein
Einige unerlässliche Punkte sollten in jedem Fall in Ihrem Immobilienkaufvertrag aufgeführt werden.
Die Parteien
Die wichtigsten Elemente des Kaufvertrags stellen die Parteien, zwischen denen der Kaufvertrag geschlossen werden soll, dar. Es ist wichtig, dass Sie für den Notartermin Ihren Personalausweis mitbringen.
Die Immobilie
Neben den Parteien, die im Kaufvertrag aufgeführt sein müssen, muss der Immobilienkaufvertrag auch Informationen zum Kaufobjekt enthalten. Im Kaufvertrag muss die Lage, die Anschrift, der Grundbuchbezirk sowie die Grundbuchblattnummer aufgeführt sein.
Der Übergabetermin
Des Weiteren muss ein konkreter Übergabetermin im Kaufvertrag integriert sein. Der Übergabetermin ist wichtig, da er häufig mit dem Zahlungstermin übereinstimmt. Ziel des Käufers ist natürlich, den Kaufpreis so spät wie möglich an den Verkäufer zu zahlen. Andersrum möchte der Verkäufer das Geld so früh wie möglich erhalten.
Der Energieausweis
Außerdem müssen die Informationen aus dem Energieausweis offengelegt werden. Der Gesetzgeber möchte erreichen, dass jeder einen transparenten Einblick in den Energieverbrauch der Immobilie erhält. Der Verkäufer der Immobile ist dazu verpflichtet, Ihnen als Käufer den Energieausweis offen vorzulegen.
Gewährleistungsrechte
Jede Immobilie, die Sie kaufen möchte, wird Mängel aufweisen. Bei der Immobilienbesichtigung sollten Sie daher Ihr Wunschobjekt genau unter die Lupe nehmen und alle Mängel aufnehmen. Aus diesem Grund werden die Gewährleistungsrechte im Kaufvertrag mit aufgenommen.
Folgende Punkte müssen beim Immobilienkaufvertrag noch beachtet werden:
- Zahlungsmodalitäten
- Verzugszinsenregelung
- Besondere Vereinbarungen, zu Gegenständen in der Immobilie oder Renovierungen
Bei Fragen rund um den Immobilienkaufvertrag können Sie gerne unsere Ansprechpartner kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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