Immobilienverkauf – Welche Kosten trägt der Eigentümer?

Ein Immobilienverkauf ist eines der ältesten und wichtigsten Geschäfte, die es gibt. Er ist ein komplexer Prozess, der Zeit und Erfahrung erfordert.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, aber Sie sind sich nicht sicher, welche Kosten Sie tragen müssen? Wir helfen.

Immobilienbewertung vor dem Immobilienverkauf

Bevor Sie mit dem Verkauf einer Immobilie starten, ist es klug eine Immobilienbewertung durchführen zu lassen. Diese ist sinnvoll, um einen realistischen Verkaufspreis festzulegen. Bei Einfamilienhäusern mit durchschnittlichem Wert beginnen die Kosten meist bei 250 EUR bis 350 Euro. Hat das Haus einen höheren Wert bzw. erfordert die Begutachtung einen höheren Aufwand vonseiten des Gutachters müssen Sie meist mit Kosten im Bereich von 600 EUR bis 700 EUR aufwärts rechnen.

Maklergebühr

Ist Ihre Immobilie professionell bewertet worden, ist es sinnvoll, den Verkauf an einen Immobilienmakler zu übergeben. Dieser hilft Ihnen, den besten Preis für Ihre Immobilie zu erzielen und den Verkaufsprozess zu vereinfachen. Die meisten Immobilienmakler erheben eine Gebühr in Höhe von 3% des Verkaufspreises. Diese wird als provisionsfreie Gebühr bezeichnet, da sie von den Käufern nicht bezahlt wird.

Notarkosten

Ein Notar ist für den rechtlichen Aspekt des Verkaufs verantwortlich. Zu sogenannten Notararbeiten gehören die Erstellung des Kaufvertrags, die Prüfung des Grundbuchs und der wichtigsten Dokumente und die Abwicklung der Auflassung. Er stellt also sicher, dass alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind. Die Notarkosten können variieren, je nachdem, wie komplex der Verkauf ist. In der Regel betragen die Kosten zwischen 4% und 6% des Verkaufspreises der Immobilie.

Grunderwerbssteuer

Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die Sie beim Verkauf einer Immobilie zahlen müssen. Diese wird vom Finanzamt nach Abzug aller Kosten, die Sie beim Verkauf einer Immobilie haben, erhoben.

Dieser Betrag ist im Normalfall vom Käufer zu zahlen und muss separat von den anderen Kaufpreiskosten abgerechnet werden. Allerdings gibt es Fälle, in denen der Verkäufer die Grunderwerbsteuer bezahlen muss. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie nicht zwangsläufig einen Steuerberater beauftragen. Sie können die Grunderwerbsteuer auch selbst berechnen und einzahlen. Denken Sie jedoch daran, dass die Steuer in jedem Fall vor dem Notartermin einbezahlt werden muss. Die genaue Höhe der Grunderwerbsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wert des Grundstücks, der Art des Eigentums und dem Verkaufspreis. Der Steuersatz ist in jedem Bundesland unterschiedlich und beträgt in der Regel 5 % des Verkaufspreises.