Welche Nebenkosten können auf den Mieter umgelegt werden? Diese Frage stellen sich Eigentümer einer Immobilie, die an Dritte weitervermietet wird, immer wieder. Genau diese Frage wird oftmals auch zu einem Streitthema zwischen Vermieter und Mieter, denn hier spalten sich die Meinungen.
Wir haben einmal die Nebenkosten, die Vermieter auf ihre Mieter umlegen können zusammengefasst.
Wasserversorgung
Rund um das Thema Wasserversorgung müssen Sie sich als Vermieter keine Gedanken machen. Die Kosten für den Wasserverbrauch und die Energiekosten für warmes Wasser können problemlos auf Ihre Mieter umgelegt werden. Auch die Kosten für Reparaturen und Wartung der Geräte können den Mietern in Rechnung gestellt werden.
Heizkosten
Auch die entstehenden Heizkosten können immer auf die Mieter umgelegt werden. Ähnlich wie bei der Wasserversorgung dürfen auch die Kosten für die Überwachung und die Wartung der Heizungsanlage in Rechnung gestellt werden.
Schornsteinreinigung
Außerdem können Kosten, die bei der Schornsteinreinigung entstehen auf Ihre Mieter umgelegt werden. Dies ist jedoch nur möglich, sofern die Reinigung nicht schon in den Heizkosten enthalten sind.
Nebenkosten eines Aufzugs
Einige Mieter dürfen den Luxus eines Aufzugs genießen. Die Kosten für den Betrieb, die Wartung und Überwachung dürfen dem Mieter ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Hausmeisterservice
Wer einen Hausmeisterservice engagiert, der sich um die Reinigung der Immobilie und des Gartens kümmert, darf diese Kosten auf den Mieter umlegen.
Haft- und Sachpflichtversicherungen
Neben den Kosten für einen Hausmeisterservice oder die Schornsteinreinigung können auch die Haft- und Sachpflichtversicherungen auf Ihre Mieter umgelegt werden.
Straßenreinigung
Müllbeseitigungen durch die Straßenreinigung oder der Winterdienst können auch auf Ihre Mieter umgelegt werden.
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