Was muss bei einer Betriebskostenabrechnung alles beachtet werden?

Betriebskostenabrechnung

Fehler in der Betriebskostenabrechnung können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie als Vermieter Ihren Anspruch auf Rückzahlung verlieren. Daher ist es wichtig, dass Sie bei Ihrer Betriebskostenabrechnung genau vorgehen. Eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung kann Ihnen viele Nerven und viel Ärger ersparen.

Als Vermieter sollten Sie einige Punkte bei der Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung unbedingt beachten

Einhaltung von Fristen

Halten Sie Ihre Fristen ein! Wie bei den meisten Dingen im Leben, müssen Sie auch bei der Betriebskostenabrechnung bestimmte Fristen einhalten. Spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums muss Ihrem Mieter die Abrechnung vorliegen. Ihre Betriebskostenabrechnung für das Jahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 muss also spätestens am 31. Dezember 2019 bei Ihrem Mieter eingetroffen sein. Falls Sie diese Frist als Vermieter verpassen, können Sie keine Nachforderungen mehr an Ihren Mieter stellen.

Vollständigkeit der Betriebskostenabrechnung

Achten Sie auch darauf, dass Sie dem Mieter immer eine vollständige Betriebskostenabrechnung zur Verfügung stellen. Die folgenden Punkt gelten als Mindestvoraussetzung für die Abrechnung:

  • Überblick über die Gesamtkosten
  • Grundlegende Informationen zu den Verteilerschlüsseln müssen vorliegen
  • Berechnung der Mieteranteile
  • Abzüge der Vorauszahlungen

Nur, wenn Sie diese Punkte in Ihrer Abrechnung aufführen, ist diese für den Mieter nachvollziehbar und vollständig. Nach Ablauf der Frist können zwar noch Änderungen an der Abrechnung vorgenommen werden, diese dürfen sich jedoch nicht nachteilig für den Mieter auswirken. Sollten Sie als Vermieter Positionen auf der Abrechnung vergessen haben, können diese dem Mieter im Nachhinein nicht mehr berechnet werden.

Kontrollieren Sie daher alles lieber zweimal als einmal zu wenig.

Abrechnung der Heizkosten erfolgt nach Verbrauch

Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt nach Verbrauch, d.h., dass mindestens 50% und maximal 70% der Heizkosten nach dem wirklichen Heizverbrauch abgerechnet werden müssen. Die restlichen Heizkosten werden entsprechend der jeweiligen Wohnfläche abgerechnet.

Neben den drei aufgeführten Punkten gibt es natürlich viele weitere, die Sie als Vermieter bei der Abrechnung beachten sollten.

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